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Energie ist unsere Mission

Unser Drohnen-Blog


An dieser Stelle schreiben wir in loser Folge zu aktuellen Themen rund um den Drohneneinsatz und dessen rechtliche Aspekte. Wichtiger Hinweis: dieser Blog ist gleichzeitig eine Art Archiv. Das heißt die Texte bilden jeweils die Situation zum Erscheinungsdatum ab. Inhaltliche Updates gibt es nur im Ausnahmefall.


Wir sind keine Anwälte für Luftfahrtrecht. Alle Texte sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und stellen unseren Kenntnisstand jeweils zum Datum der Veröffentlichung dar. Im Zweifel informiert Euch bei Eurem Anwalt für Luftfahrtrecht.

Blog vom 28.03.2024

Kennt Ihr das?

Da kommt am Abend eine WhatsApp von einem guten Kollegen (Namen tun hier nichts zur Sache): Morgen früh um 7, Fernwärme, Adresse, kannst Du?

Check: Uhrzeit passt, nächster Termin gegen Mittag. Fernwärme Ende Februar und Anforderung über Nacht - kann ja fast nur eine Leckageortung sein. Temperaturen um Null vorausgesagt. Kein Ding. Adresse: Geo-Zonen beherrschbar, Wetter ok, NOTAMs aktuell keine draußen.

Antwort: klar! Bin da. 

Und dann um 7 der Moment, in dem schlagartig alles anders ist. 

Nix Leckage. Und - was in diesem Fall keine Wortklauberei ist - Nahwärme, nicht Fernwärme. Vorlauftemperatur 80 Grad. In der Fernwärme ist die gerne dreistellig. 

Das Wärmenetz ging in den letzten 30 Jahren durch mehrere Hände, eine saubere Doku gibt es nicht mehr. Leitungsverlauf und Verlegetiefe - unklar. 
Und eben das war dann das Anliegen: komplette Kartierung der Leitungen vom Blockheizkraftwerk bis zu den Hausanschlüssen. Der Termin heute - ein Test.

Der x-te Beweis für die Erkenntnis: du kannst vor einem Drohneneinsatz gar nicht zu viel Informationen haben.

Nirgendwo steht geschrieben, dass du in den sozialen Medien nur Erfolgsstories posten darfst. Nicht dass der Termin am Ende ein Misserfolg gewesen wäre. Denn was macht man mit so einem Riesenhaufen an Überraschungen? Das Beste draus.

Nach zwei kurzen Flügen, inclusive Check auf Propellervereisung, war aber klar: viel mehr als 80 % ist unter diesen Bedingungen nicht drin. Die Mittagstemperaturen waren schon gut zweistellig, der Boden hatte auch nach leichtem Nachtfrost noch ordentlich Restwärme vom Vortag. Die Vorlauftemperatur hochzudrehen hätte im blödesten Fall dann doch zu einer Leckageortung führen können.

Klare Empfehlung an den Kunden: was Ihr vorhabt ist machbar. Wir vertagen uns auf nächsten Winter und machen die Kartierung nach einer Woche strengem Frost. 

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Blog vom 27.02.2024

Wir sind dabei:


thermo-copter meets Rehkitzrettung Brandenburg e.V.

Ab dieser Saison unterstützen wir die Rehkitzrettung Brandenburg mit Know How, Equipment und vor allem persönlichem Einsatz.

Am 24. und 25.02.2024 fand das erste Kitzrettertrainig der Saison statt. Höchst engagierte Gastgeberin war die Landwirtschaftliche Erzeugergesellschaft Wichmannsdorf.

In kleinen Gruppen wurde jede Phase der Kitzrettung trainiert - und geflogen wurde natürlich auch. 

Weitere Trainings werden folgen, damit zum Saisonstart alle Teams zu 100 % einsatzbereit sind.

Unterstützt diesen unentbehrlichen Einsatz für die Natur gerne mit Eurer Spende.

Näheres unter https://www.rehkitzrettung-brandenburg.com/spenden/

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Blog vom 08.01.2024

Wir sind "Expert"!

Seit Ende 2023 sind wir auf der SKYZR-Plattform registriert.


SKYZR ist ein 2020 in Wien gegründetes Start-Up, dass sich u.a. mit der Vermittlung von Drohnendienstleistungen beschäftigt.

Nach eingehender Prüfung hat SKYZR uns in das höchste von drei Levels eingruppiert: Expert.

Wir freuen uns über diese Anerkennung unserer Kompetenz in Industrie-, Gebäude- und Photovoltaikinspektionen, ob visuell oder thermografisch - und auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit SKYZR!

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Blog vom 08.12.2023

Es ist vollbracht!


Unsere DJI Mavic 3 Thermal ist C2-zertifiziert.


Am 30.08.2023 stießen wir den Prozess zur Nachzertifizierung an. Heute, am 08.12.2023, konnten wir die C2-Konformitätserklärung aus dem persönlichen Service-Center von DJI herunterladen. Eine E-Mail-Benachrichtigung über den Abschluss des Prozesses gab es leider nicht.


Ja, es hat tatsächlich "ein paar Tage" gedauert und - sorry für das offene Wort, lieber Drohnen-Weltmarktführer - so ganz geschmeidig lief der Prozess nicht ab. Aber egal, er hat funktioniert - für die Zukunft muss da nichts nachgebessert werden. Die Situation der notwendigen Nachzeritifizierung wird sich nicht wiederholen. Und die Propeller, die für M3 E, T und M separat zum über den Controller oder die DJI-Webseite angestoßenen Nachzertifierungsprozess bestellt werden müssen, sind endlich lieferbar.


Zur Erinnerung (und an die Nutzer einer Mavic 3 Enterprise, Matrice 30 oder auch Mavic 3): ohne die Zertifizierung, die DJI im Nachhinein ermöglicht, sind unsere Arbeitstiere ab 2024 in die A3-Kategorie verbannt. Stichwort Bestandsdrohnen. Die Übergangsregelungen, die den gewerblichen Betrieb zu den Bedingungen der A2-Kategorie bis Ende 2023 noch erlauben, laufen zum Jahresende unwiderruflich aus.


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Blog vom 30.11.2023

Drohnen in technischen Anwendungen


Erster Teil unserer Mini-Vortragsreihe zu Drohnen in technischen Anwendungen.


Vorteil des eher überschaubaren Besuchs: wir konnten jede Frage aus dem Publikum ausführlich beantworten, wodurch es eher eine lebhafte Diskussion wurde als ein "Vortrag".


Das Interesse war groß - das Staunen auch, darüber was alles möglich (geworden) ist durch die moderne Drohnentechnik mit hochauflösenden (Wärmebild-)Kameras.


Wir kommen gerne am 07.12. wieder in den Netz-Werk-Laden nach Grünheide zu Teil 2 der Serie.


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Blog vom 06.11.2023

Handfester Kundennutzen unserer thermografischen PV-Inspektion!

Wer unsere kleine Beitragsreihe verfolgt hat, mag sich fragen: Wo genau ist der Nutzen für den Kunden?

Um bei unserem - echten! - Beispiel einer Photovoltaik-Inspektion zu bleiben: wir hatten 5 flächig auffällige Module gefunden, zudem Hotspots in 2 weiteren Modulen. Bei 34 Modulen gesamt! So eine Quote ist leider nicht ungewöhnlich - dabei ist die Anlage keine 2 Jahre alt!

Mittlerweile liegt unserem Kunden die Stellungnahme des Modulherstellers vor: der nimmt seine eigenen Garantieversprechen offenbar sehr ernst und hat den Austausch aller Module angekündigt. Das Haus muss ja sowieso eingerüstet werden.

Doppelter Benefit für unseren Kunden:

Erstens nimmt er unsere Anregungen auf überdenkt die Anlagenplanung grundlegend. Die Verschattung durch den Kamin links oben ist nicht gesund für die Module und es fehlen Revisionswege in der Anlage. So wie es jetzt aussieht brächte ein kleiner Marderbiss wieder einen Auftrag für den Gerüstbauer. So dicht wie die Module liegen, kann der größte Teil nicht anders erreicht werden. Regelmäßiger Check von Anschlussdosen oder Verkabelungen? Eine Riesenaktion.

Zweitens gehen wir davon aus, dass die Photovoltaik-Anlage nach der Revision tatsächlich die volle Leistung bringen wird (das überprüfen wir dann). Selbst die geringe Minderleistung hat unserem Kunden deutlich spürbare Ertragsverluste beschert.

Unser Kunde hat mit seinen Verbrauchs- und Einspeiseerfahrungen errechnet, dass er über die Anlagenlaufzeit MEHR ALS DAS ZEHNFACHE der Kosten für unsere Inspektion wieder einspielen wird.

Oder anders: er hätte einige tausend Euro an Minderertrag gehabt - wahrscheinliche Komplettausfälle von Modulen mit Produktionsfehlern noch nicht eingerechnet.

Klare Empfehlung: PV-Anlagen spätestens vor Ende der Gewährleistung thermografisch prüfen lassen. Auch nach schwerem Sturm oder Hagel ist eine Prüfung sinnvoll - und für die Regulierung von Versicherungsschäden z.T. notwendig.

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Blog vom 14.09.2023

Phantastische Detailerkennung mit DJI Mavic 3 Thermal


Auf einem unserer letzten PV-Inspektions-Flüge haben wir unter anderem diesen Hot-Spot gefunden.


Um hier einmal zu zeigen, was die DJI Mavic 3T kann, haben wir etwas reimgezoomt und das Normalbild ein wenig zugeschnitten. Sogar die Prägung an der Halterung ist zu erkennen.


Vor allem aber sieht man, dass an der Zelle direkt daneben die äußere Leiterbahn links oben auf einem kurzen Stück unterbrochen ist, was die Auffälligkeit der Zelle erklären mag.


Schon beeindruckend was diese Drohne leistet!


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Blog vom 04.09.2023

Verschattung von PV-Modulen


Wichtiges Thema, das leider zu oft nicht ausreichend beachtet wird: Verschattung von Photovoltaik-Modulen.


Im ersten Bild sehen wir zwei Module, die regelmäßig vom Kamin links daneben abgeschattet werden. Die Folgen: Auffälligkeiten im Wärmebild durch elektrische Widerstände in den Modulen. Leistungsverlust!


Zweites Bild: anderer Tag, ca. 1,5 Stunden später beflogen. Keine nennenswerten Auffälligkeiten, die Module arbeiten wie sie sollen.


Was passiert hier?


Solarmodule brauchen direkte Sonnenstrahlung, um optimale Leistung zu bringen. Eine teilweise Verschattung führt dazu, dass einzelne Zellen "volle Pulle" arbeiten, andere nicht. Durch Spannungsunterschiede baut sich ein "Ungleichgewicht" im Modul auf: Die verschatteten Module erzeugen keinen Strom, sondern elektrischen Widerstand. Die Modul-Leistung sinkt - im blödesten Fall auf Null. Im allerblödesten Fall zieht das teilverschattete Modul die gesamte Anlagen-Leistung runter.


Ja, es ist absolut möglich, dass die gesamte PV-Anlage aufs Jahr gesehen mehr Strom liefern würde, wenn diese beiden regelmäßig verschatteten Module gar nicht verbaut wären.


Bei der Planung einer PV-Anlage ist dringend darauf zu achten, Verschattungen von vornherein zu vermeiden. Im Zweifel, solche absehbar regelmäßig verschatteten Module lieber weglassen. Sollten die PV-Anlage durch Vegetation, also Äste oder Sträucher, verschattet werden, sollte erwogen werden, diese zurückzuschneiden.


Zum Verlust an Sonnenernte kommt ein weiterer Aspekt: langfristig ist die Verschattung für die PV-Module ungesund. Durch die regelmäßig auftretenden Spannungsunterschiede können Schäden in den Modulen entstehen.


Also: wenn die Sonne vom Himmel brennt, ist Schatten für Lebewesen gut, für Photovoltaik-Anlagen absolut nicht.


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Blog vom 30.08.2023

DJI Mavic 3 Enterprise Serie C2-nachzertifiziert


Endlich!


Am 29.08.2023 veröffentlichte DJI ein Firmwareupdate für die Mavic 3 Enterprise-Modelle. Nach Aufspielen der neuen Firmware erfüllen die Mavic 3 Enterprise-Modelle die Kriterien der Drohnen-Klasse C2. Damit können sie dann regulär in der A2-Kategorie betrieben werden. Derzeit erlaubt eine Übergangsregelung den Betrieb unter den Bedingungen der A2-Kategorie nur noch bis zum 31.12.2023.


Wichtig: im Anschluss an das erfolgreiche Firmwareupdate erscheint ein Pop-Up, mit dem die C2-Zertifizierung für die individuelle Drohne beantragt wird. Rechtlich erfüllt die Drohne die Zertifizierungs-Kriterien erst dann, wenn sie mit den C2-Aufklebern von DJI versehen und dieser Schritt bei DJI dokumentiert wurde. Der Versand dieser C2-Aufkleber kann nach Klick auf das Pop-Up beantragt werden.


Im darauf folgenden Schritt, muss die Applikation der Aufkleber mit Fotos dokumentiert werden. Diese Fotos sind dann zur Dokumentation bei DJI hochzuladen, um den Nachzertifizierungsprozess abzuschließen.


Wer das jetzt für kompliziert hält - die Alternative wäre, die Drohne dafür einzuschicken - oder eben keine Nachzertifizierung und ab 01.01.2024 nur noch in der A3-Kategorie zu fliegen.


Fly safe!


Blog vom 18.08.2023

Efeu stresst PV-Modul


Was so 3 Efeublätter anrichten können...


Auf einem unserer letzten PV-Inspektionsflüge mit der DJI Mavic 3 Thermal fiel uns dieser vorwitzige Efeu auf: an der in diesem Teil freistehenden Anlage rankt die Pflanze hoch und verschattet hier mit 3 Blättern einen Teil des Solarmoduls.


Macht nix? Doch!


In der thermografischen Aufnahme finden wir dort einen Hotspot mit 30 Grad höherer Temperatur.


Warum? Durch die Verschattung wird der photovoltaische Effekt in dieser einen Zelle unterbunden und es bildet sich ein elektrischer Widerstand. Ein Teil der Sonnenenergie landet nicht im (Haus)Netz, sondern erwärmt bloß das PV-Modul.


Da geht Leistung verloren und jede Art von Verschattung ist langfristig ungesund für PV-Module. Die mögen keine lokalen Spannungsunterschiede.


Kleine Ursache - große Wirkung. In diesem Fall aber mit der Schere in Sekunden behoben.


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Blog vom 03.08.2023

LBA verlängert Ausnahmebestimmung für Bestandsdrohnen


Keine Ahnung, ob es nur uns so geht - oder ob diese Pressemeldung vom Luftfahrtbundesamt auch an Euch vorbeigegangen ist...

Das LBA verlängert die Ausnahmebestimmung für gewerbliche Flüge mit Bestandsdrohnen zwischen 500 und unter 2.000 Gramm MTOM in der offenen Kategorie bis 31.12.2023.


Ohne diese Verlängerung wären Bestandsdrohnen ohne C2-Zertifizierung in die A3-Kategorie gezwungen. Für Flüge zu "Sport- und Freizeitzwecken" ist das auch so: Abstand zu unbeteiligten Personen 150 Meter!


Im gewerblichen Einsatz darf der Mindestabstand zu unbeteiligten Personen mit dieser Ausnahmebestimmung auf 30 Meter reduziert werden, im Langsamflugmodus der Drohne auf 5 Meter.


Der Link zur Pressemeldung: https://www.lba.de/.../Allgemeinverfuegung...


Fly Safe!


Blog vom 31.07.2023

Traut Eurer Drohne nicht!


Nicht, dass wir uns jetzt falsch verstehen: wir sind unverändert begeistert von den DJI-Drohnen. Dass es aber alles andere als eine Empfehlung ist, ohne weitere Flugvorbereitung aufzusteigen wenn im Display „empfohlene Flugzone“ erscheint, haben wir in einem älteren Post erklärt und auch warum die von DJI eingebauten Restriktionen eher als Deppensicherung gedacht zu sein scheinen.


Ein Beispiel dafür, dass es DJI manchmal sehr gründlich macht damit, erlebten wir am Olympiastadion in Berlin. Rund um das Stadion hat DJI eine „Autorisierungszone“ definiert. Um das klarzustellen: dieser Begriff findet sich ebenso wenig im §21h der LuftVO wie der Begriff „leeres Stadion“. Der 21h verbietet hier nur Überflüge über Menschenansammlungen kategorisch. 

DJI ist aber so vorsichtig (und vernünftig) und verhindert von vornherein, dass irgendwelche Ahnungs-, Rücksichts- oder Hirnlose direkt am Olympiastadion aufsteigen oder es überfliegen, egal ob Pokalendspiel oder Stadion leer. 


Wer dennoch dort fliegen will, kann das auf ausdrücklich eigene Verantwortung tun, indem er die Drohne über die DJI-Webseite für einen bestimmten Tag für diese Autorisierungszone freischalten lässt. Dies wird bei DJI dokumentiert und dürfte den Strafverfolgungsbehörden vermutlich zugänglich gemacht werden, wenn es z.B. um Körperverletzung durch abstürzende Drohne im vollen Stadion geht. 


Was lernen wir? 


Flugverbotszone Berliner Innenstadt (ED-R 146): Drohne fliegt, Warnhinweis kann weggeklickt werden. 

Leeres Olympiastadion: Drohne fliegt nicht.


Für die Flugvorbereitung ist die DJI Fly-App allein wirklich nicht ausreichend. Die Droniq-App z.B. geht auf das Stadion gar nicht konkret ein, weist aber auf das Überflugverbot von Menschenansammlungen hin (quasi im „Kleingedruckten“). Dafür warnt sie, völlig richtig, vor der nahe am Südtor des Stadions gelegenen Bahnanlage, die wiederum für die DJI Fly-App keine Rolle spielt. 


Besonderes Gimmick der Droniq-App: mit langem Druck auf die geplante Flugzone erscheint ein Hinweis auf aktuelle NOTAMs (sofern vorhanden) für diesen Bereich. 


Wermutstropfen: rechtlich verbindlich ist auch die Droniq-App nicht, genau wie alle andere Drohnen-Apps. Da bleibt nur der Blick in die ICAO-Karte, also die offizielle Karte für den Flugverkehr. Die muss zum Glück kein Drohnenpilot kaufen. Dafür gibt es eine Webseite der Deutschen Flugsicherung, die einen Abgleich zwischen einer OSM-Karte und der ICAO-Karte bietet und über aktuelle NOTAMs informiert. 


Ob wir es mögen oder nicht: mit unseren Drohnen sind wir voll im Luftfahrtrecht unterwegs.


Fly safe!


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